Vogelberg, 629 Meter
Talort:
Altenparkstein (Kirchendemenreuth)
Höhe Talort:
475 Meter
Höhenunterschied:
150
Meter
Start Richtungen:
Seilbahn:
Nein
Streckenflug:
Ja
Soaring:
Ja
Windenschlepp:
Nein
Walk and Fly:
Ja
Ski and Fly:
Nein
Drachen:
Ja
UL:
Keine Angabe
GPS Berg:
Qualität Fluggebiet:
Qualität dieser Seite:
Statistik:
Adoption (User):
fsc seit 11.04.2012
Zuletzt bearbeitet:
13.01.2020
Herrliches oberpfälzer Fluggelände an der ausgeprägten Kante der Fränkischen Linie ;-), entlang der das nordostbayerische Grundgebirge gegenüber dem Vorland um teilweise weit über 1000 m herausgehoben und auf dieses aufgeschoben wurde.
Leider stehen von diesem Versatz durch unsachgemäße Erosion für die fliegerische Nutzung aktuell nurmehr etwa 150 Höhenmeter zur Verfügung. Bei passenden Bedingungen garantieren auch diese dennoch fast schon für schöne Flüge und sorgen obendrein für ein phantastisches Panorama.
Vogelbergflüge im DHV-XC (Fotofilter möglich)
Flug
Nach "Aufgabe" des Geländes durch den früheren Halter Flysports Weiden e.V. erfolgte im August 2012 ein Wechsel in der Geländehalterschaft.
AKTUELL: (24.02.2014 / 2015):
Es sah so aus, als wäre für 2014 eine Lösung tatsächlich auf Basis einer Art Interessengemeinschaft aus zumindest weitgehend gleichberechtigten Partnern gefunden. Neue Infos geben wieder gewissen Anlaß zu Zweifeln daran.
Auch die Infos der DHV-Geländedatenbank sind jedenfalls "Sachstand" der grundsätzlich veralteten, so nie realisierten Zielvorstellungen des damaligem Pächters von Anfang 2013 (!).
Durch viel Hin und Her ist nicht wirklich zu beurteilen, was da ggf. nun wieder wo und wegen wem genau und wie lange querläuft. Halbwegs verläßliche Informationen sind so hier jedenfalls nicht möglich. Fakt: Es gibt seit Ende Januar 2014 eine wie auch immer geartete "Interessengemeinschaft". Alles Weitere möchten Interessenten jetzt aber bitte selbst und durchweg eigenverantwortlich in Erfahrung bringen. Sorry.
Anmerkung (2017): Nicht alle "Infos" eines Vereins, der selbst kein Geländehalter mehr ist/war, müssen über seine eigenen Mitglieder hinaus auch für Andere interessant sein. Bindend sind sie sicher nicht!
Anmerkung (2019): Erstaunlich sind die aktuellen
Bautätigkeiten im Bereich des ehemaligen Startplatzes. In irgendeinem Zusammenhang mit einem "Fluggelände" und daraus ggf. ableitbaren "Nebennutzungen" und "Ausnahmegenehmigungen" oder "Nutzungsfortführungen" sollten diese kaum stehen können (?), da der Grundeigentümer eine entsprechende fliegerische Nutzung nach vorliegenden Infos letztlich ja wohl dauerhaft selbst untersagt und ausgeschlossen hat (?). War just das herbeigeführte fliegerische Ende sogar Grundlage/Voraussetzung für die baulichen Absichten? Hm, naja, auch irgendein Bezug zu "Naturschutz", der im Zusammenhang mit dem Startgelände und der Verhinderung fliegerischer Nutzung dort öfters angeführt wurde, scheint zumindest fraglich. Um irgendwie sinnvollen "Lawinenverbau" kann es sich ebenfalls nicht handeln. Ob eine dem Ganzen vermutlich zugrundeliegende Baugenehmigung dort nun ggf. ersatzweise ein "Wellnesshotel" erlaubt hat, ist leider unbekannt, zudem sich aus
§ 35 BauGB - sofern anwendbar - ggf. mehr Fragen, als Antworten ergeben würden.
Hm, vielleicht ist das Ganze letztlich ja doch ein fantastischer gemeinsamer Coup von Eigentümer und LRA Neustadt an der Waldnaab und Grundlage für eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs am Vogelberg!? Grundsätzlich hätten beide ja Recht! Der Vogelberg ist in vielerlei Hinsicht (s.o. u. s.u.) schließlich eines der Kleinode des Landkreises - in sportlicher und fliegerischer Hinsicht angesichts der Startrichtung und Hangkante letztlich sogar
einmalig für Gesamt-Nordostbayern! Jeder andere Landkreis würde sich nach so etwas die Finger lecken!
Schaug ma moi, dann seng mas scho!